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LTplus Energiepass


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unser LTplus-Energiepass ist ein MS-Excel-Arbeitsblatt.xls, mit dem eine schnelle praxisorientierte Abschätzung bzw. Vorbemessung in Anlehnung an die EnEV 2009/2014 ermöglicht wird. Dabei werden an die EnEV angelehnte Algorithmen verwendet, d.h. das hier verwendete Verfahren ist aufgrund seiner Vereinfachungen nicht DENA/EnEV/KfW konform. Der Ausdruck des Energiepasses wird deshalb auch als "Vorbemessung - Muster" gekennzeichnet: Vorbemessung - Muster Energieausweis Wohngebäude. Das verwendete Rechenmodell dient der schnellen praxisorientierten Abschätzung bzw. Vorbemessung in Anlehnung an die EnEV 2009/2014. Soll der Energieausweis verwendet werden, ist dieser bzw. sind dessen Ergebnisse zumindest mit einem zweiten zugelassenen Programm zu prüfen und zu belegen, weil bekanntermassen alle Programme aufgrund der Auslegungsfragen untereinander abweichende Ergebnisse liefern...

Quelle : Stefan Schirmer - Die EnEV 2013 - 24. Oktober 2012, dena dialog in Freiburg

Die aktuellen Formulare haben an Aussagekraft nicht gewonnen, ganz im Gegenteil. Für den Verbraucher wurden weitere verwirrende und sinnentstellende Werte und Angaben hinzugenommen. Mit der neuen Registriernummer zum Beispiel, soll wohl politischer Druck ausgeübt werden um uns, die Aussteller, auf die Verkaufslinie von Bund und Banken (= dena) zu bringen. Auch der Gestaltungswille der amtlichen Formularersteller hilft dem Verbraucher nicht, sondern folgt dem Marketing der Baustoffhersteller.

Die nach der Energieeinsparverordnung errechneten Werte liegen oft geringer als der spätere tatsächliche Verbrauch. Nach dem dena-Verfahren für die Bedarfskennwerte liegen die Verbrauchswerte häufig unter den Bedarfswerten, begründet durch unrealistische Randbedingungen für die Bedarfsrechnung. "Hoffentlich wird man nicht erst dann auf dieses Ergebnis aufmerksam, wenn sich aus den reinen Bedarfsrechnungen für eine Modernisierung Einsparungen ergeben, die höher als der vorher gemessene Verbrauch sind", schließt der Beitrag von Jagnow/Wolff. Die Gefahr von Bedarfskennwerten besteht in der Erweckung von teilweise unrealistisch hohen Erwartungen an Einsparungen. Die Baubranche könnte ein Interesse daran haben, die Randbedingungen des Rechenverfahrens entsprechend zu verhandeln.

Quelle:
Bund der Energieverbraucher - http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Renovieren/Energiepass__650/ContentDetail__3796/
Energiewende : Wärmedämmung kann Heizkosten in Höhe treiben - Nachrichten Geld - Immobilien - DIE WELT -
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article109699115/Waermedaemmung-kann-Heizkosten-in-Hoehe-treiben.html

Praxistests : Institut für Bauphysik IPB der Fraunhofer-Gesellschaft 1983-1985, GEWOS-Studie 1996, Fehrenberg-Untersuchung, IWH-/ISTA-Untersuchung 2010

"Die dena bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, sich Ihrer Zielgruppe als kompetenter Partner in den Themen Energieeffizienz oder Regenerative zu präsentieren..." oder "In einem immer größer werdenden Markt für Energieeffizienz bietet die dena mit ihren Qualitätsauszeichnungen und Listen eine Orientierung für die Nachfrageseite. Interessierte Verbraucher oder Fachakteure informieren sich auf unseren Internetseiten und vertrauen der dena als neutralem Absender. Die Kür für Ihr Marketing: Lassen Sie Ihre Dienstleistungen und Projekte zu Energieeffizienz prüfen und auszeichnen oder Ihre energieeffizienten Produkte zielgruppenwirksam in entsprechende Listen und Datenbanken eintragen..." - siehe http://b2b.dena.de/sponsoring-beteiligung.html.

Trotz inhaltlicher Mängel sollen die Formulare nach dem Willen des Gesetzgebers dem Muster nun sogar nach Inhalt und Aufbau entsprechen. Ein Gestaltungsspielraum, z.B. zur Erklärung von tatsächlichen Zusammenhängen, wurde uns damit genommen. Es soll wohl mit dieser Marketingkampagne nur weiterhin verschleiert und Umsatz-/"Mehrwert-Steuer" erzeugt werden (s.u. den Artikel in DIE WELT vom 7.4.2014).

Ab 1. Mai 2014 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (Dena) hin. Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab 1. Mai in Kraft tritt. Das DIBt wird ab 1. Mai 2014 alle Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen registrieren und Stichprobenkontrollen von Energieausweisen vorerst auf der Stufe 1 (vgl. § 26d Abs. 4 EnEV) vornehmen.

Eingeführt wird hier eine neue Registriernummer die beim DIBT zu beantragen ist und dort via PayPal bezahlt werden soll. Hier ist die Akzeptanz eines proprietären Bezahlsystems bei den Kollegen wohl eher fragwürdig - angesichts von derzeit ca. 34 Mio gestohlenen E-mail Zugangsdaten,  "Heartbleed"- SSL - Lücke, ...

Die Gebühr pro Registriernummer beträgt EUR 5,50. Nur bei Bezahlung per paypal  erhalten wir sofort (ab 1. Mai 2014) nach Zahlung die Registriernummer online. Man kann auch per Überweisung zahlen. Die Registriernummer wird dann nach Zahlungseingang beim DIBt, in der Regel 6 - 7 Arbeitstage, vergeben. Demnächst wird auch eine Zahlung per Kreditkarte möglich sein. Die Registriernummer ist auf jeder Seite des Energieausweises anzugeben. Daneben wurde natürlich das gesamte Layout geändert - z.B. der "neue Bandtacho":

Für Gebäude für die nach dem 1. Januar 2016 eine Genehmigung beantragt wird, bzw. die danach begonnen werden, gelten geänderte Anforderungen. Der spezifische Transmissions-wärmebedarf wird um ca. 15-20% abgesenkt. Dabei werden bei Wohngebäuden (EnEV, Anl.1, Tab.2) die Tafelwerte nicht verändert, sondern im Text wird darauf hingewiesen, dass ab 2016 der ermittelte Referenzwert des Transmissionswärmebedarfs (HT) nicht mehr überschritten werden darf. Im Prinzip übernimmt man hier die bereits seit langem bekannten Bedingungen der KfW, die besagen, dass der Referenzwert hinsichtlich der baulichen Hülle die maximale Anforderung beschreibt. Der Primärenergiebedarf wird ab 2016 um 25% reduziert. Dabei werden auch hier die Referenzanforderungen in der Tabelle 1 (EnEV, Anl.1 und 2) gegenüber der EnEV 09 nicht verändert. In Zeile 1 der Tabelle 1 erfolgt lediglich der Hinweis, dass ab dem 1. Januar 2016 der errechnete Primärenergiebedarf mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren ist. Diese Vorgehensweise wird sicherlich anfangs zu fehlerhaften Berechnungen führen, denn Anwender, die nur die Referenzanforderungen umsetzen wollen, erreichen ab 2016 nicht mehr die verpflichtende Nachweisgrenze. Quelle: Dipl.-Ing. Rainer Dirk Deutsches Architektenblatt 01/2014

Interessieren dürfte auch ein Artikel in der WELT vom 7.4.2014 "Steuern und Abgaben - So ungeniert kassiert der Staat Wohneigentümer ab": Neue Aufträge für Handwerk und Wirtschaft durch ENEV 2014, Kontrollen durch Kaminkehrer, Trinkwasserverordnung, Prüfung von privaten Abwasserkanälen,  Heizölauffangwannen und Tanks,...

Die aktuelle Fassung der kurz EnEV genannten Bundesrechtsverordnung zwang alle Eigentümer, den Dachboden zu dämmen. "Das kostete die Besitzer ein paar Tausend Euro", sagt Happ. Jetzt dürfen viele Eigentümer erneut ihr Konto plündern: Die am 1. Mai dieses Jahres in Kraft tretende neue EnEV 2014 verpflichtet Hausbesitzer, bis zum nächsten Jahr alle Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, durch moderne Brennwertkessel zu ersetzen. "Damit kommen Ausgaben von 6000 bis 9000 Euro auf die betroffenen Eigentümer zu", sagt VPB-Chefin Merzyn.

Der Großteil der alten Kessel steht in Häusern, die Rentnern gehören. "Viele von ihnen haben nicht die nötigen finanziellen Rücklagen für die Umrüstung ihrer Heizung", sagt Merzyn. Hinzu komme, dass Banken wegen des fortgeschrittenen Alters der Besitzer an diese keine Kredite mehr ausreichen.

"Etliche Eigentümer werden gezwungen sein, Darlehen bei ihren Kindern aufzunehmen oder diese als Bürgen für ein Bankdarlehen heranzuziehen", sagt die VPB-Chefin. Dabei laufen viele alte Kessel mit ihrer simplen Technik problemlos. Zwar ist ihr Energieverbrauch höher als der moderner Anlagen. "Die älteren Eigentümer wissen aber, dass sich die Modernisierung zu ihren Lebzeiten nicht mehr amortisieren wird", sagt Merzyn.

Für Bund, Länder und Kommunen hingegen ist die Zwangsaufrüstung im Heizungskeller ein lohnendes Geschäft. "Solche Verordnungen bescheren Handwerk und Wirtschaft neue Aufträge und generieren damit Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen", sagt die VPB-Geschäftsführerin. Obendrein greift der Staat auch noch direkt zu. Merzyn: "Auf den Kaufpreis der neuen Kessel und die Kostenrechnung für ihre Installationsarbeiten müssen die Firmen ja noch die Umsatzsteuer von 19 Prozent draufschlagen.

Es soll hier nicht der Eindruck entstehen, daß wir generell gegen Energiespar-maßnahmen oder notwendigen Schutz unserer Umwelt wären - im Gegenteil. Der Verbraucher sollte nur nicht hinsichtlich Effizienz und Amortisation vorsätzlich getäuscht werden. Auch eine sinnvoll dimensionierte und für unsere Umwelt unbedingt wünschenswerte Solaranlage amortisiert sich im Schnitt erst nach 14 Jahren, d.h. der Verbraucher hat seine Investitionskosten gerade noch vor dem zu erwartenden Anlagenersatz zurückbekommen - die Entsorgungskosten nicht eingerechnet...

Beispiel: Fenstertausch in einem Einfamilienhaus (EFH)
Kosten in €1   10 921
Einsparung Heizöl in Litern/Jahr   293
jährliche Ersparnis in €2   267
Amortisationsdauer in Jahren3   41
Energieersparnis in Prozent   8,5
1Gesamtkosten
für Maßnahme; 2Ölpreis von 0,91 €/Liter; 3Berechn. ohne Preissteigerung

 

http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/tid-29605/daemmen-brennertausch-bessere-fenster-so-bringt-energiesparen-viel-geld_aid_922798.html

Quelle: Die Autoren, ArchitektenInitiative e.V.

LTplus Energiepass - KOMPAKT

Unser LTplus-Energiepass ist ein MS-Excel-Arbeitsblatt.xls, mit dem eine schnelle praxisorientierte Abschätzung bzw. Vorbemessung in Anlehnung an die EnEV 2009/2014 ermöglicht wird. Ein Vergleich von nutzergeprägten Verbrauchs- mit den auf Idealannahmen beruhenden Bedarfs-ausweisen erscheint nicht sinnvoll. Richtiger wäre es auch für Neubauten erst nach der ersten Heizperiode (mit bestimmungs-gemässer Nutzung) aus den ermittelten Verbrauchswerten einen Energiepass zu erstellen. Die im Bedarfsausweis verwendeten Berechnungsmethoden der EnEV sollten hingegen vom Planer schon vorab eingesetzt werden um Schwachstellen des Entwurfs zu erkennen.

Bekanntermaßen liegen typische Verbrauchskennwerte von Bestandsgebäuden um 30 bis 50% niedriger als die nach EnEV berechneten. Die Gruppe "Durchschnitt Wohngebäude“ wird bei ca. 270 kWh/(m²a) angegeben, reale Verbrauchswerte liegen im Durchschnitt dagegen unter 200 kWh/(m²a) - (vgl. verschiedene Verbrauchsstatistiken z.B. von Abrechnungsunternehmen). Auch wir empfehlen, das Konzept des Energieausweises zu überdenken und statt eines separaten Ausweises eine Integration in die bestehenden Mechanismen der Energie- bzw. Heizkostenabrechnung anzugehen, die dann auch allen Verbrauchern zu Gute kommen würde. Da die in der EnEV zur Erstellung des Energieausweises vorgeschriebenen Methoden eine differenzierte Betrachtung nur vorgaukeln, wird hier ein wirtschaftlicheres und dennoch vergleichbares Rechenverfahren angewandt.

Dabei werden an die EnEV angelehnte Algorithmen verwendet, d.h. das hier verwendete Verfahren ist aufgrund seiner Vereinfachungen nicht DENA/EnEV/KfW konform. Der Ausdruck des Energiepasses wird deshalb auch als "Vorbemessung - Muster" gekennzeichnet: Vorbemessung - Muster Energieausweis Wohngebäude. Das verwendete Rechenmodell dient der schnellen praxisorientierten Abschätzung bzw. Vorbemessung in Anlehnung an die EnEV 2009/2014. Soll der Energieausweis verwendet werden, ist dieser bzw. sind dessen Ergebnisse zumindest mit einem zweiten zugelassenen Programm zu prüfen und zu belegen, weil bekanntermassen alle Programme aufgrund der Auslegungsfragen untereinander abweichende Ergebnisse liefern...

Hilfestellung/Support ?

Support für das Excel-Arbeitsblatt LTplus Energiepass 2014.xls bieten wir nur in Ausnahmefällen. Sie können uns aber gerne Ihre Fragen und Anregungen schicken. Wir werden ggf. an dieser Stelle darauf eingehen. Beratungen in technischen Auslegungsfragen zur ENEV können wir leider nicht anbieten. Mehr Hilfe gibt es nur noch in der Dokumentation zu Excel, in unserem E-Book "ENEV-Kompakt". Als fundierten Einstieg in die Berechnungen der ENEV empfehlen wir das ENEV-Buch von "Volland/Volland". Andernfalls macht die Nutzung wenig Sinn, weil sich das Arbeitsblatt weder für Excel-Laien noch für ENEV-Unkundige eignet - es bietet lediglich dem Fachmann die Möglichkeit der schnellen Vorbemessung.

LTplus Energiepass 2014 - KOMPAKT

Das Handbuch zu Programm und EnEV 2007/2009/2014, zeigt auf ca. 60 Seiten die komplette Erstellung eines Energieausweises. Anhand eines Beispielprojektes wird die EnEV auch kommentiert. Anhand des Beispielprojektes wird das Erstellen eines Energiepasses demonstriert.  Da bekanntermassen alle EnEV-Programme aufgrund der aktuellen Auslegungsfragen untereinander abweichende Ergebnisse liefern, sollten Energieausweise zumindest mit einem zweiten Programm, wie unserem LTplus-Energiepass, einer schnellen Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.

 

Bei Nicht-Wohngebäuden kann das Excel-Arbeitsblatt nur zur überschlägigen Vorbemessung verwendet werden, weil es nur die Gebäudehülle berücksichtigt. Beim erheblich aufwändigeren Nachweis-Nicht-Wohngebäude werden z.B. auch Zonierungen, Belüftung und Klimatisierung berücksichtigt - siehe auch:

Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz vom 9. Dezember 2009, veröffentlicht am 17. Dezember 2009:

Die Vorschriften der EnEV beziehen sich im Allgemeinen entweder auf Wohngebäude oder auf Nichtwohngebäude. Wie mit Gebäuden zu verfahren ist, die sowohl Wohnanteile als auch Nichtwohnnutzungen aufweisen, regelt § 22 EnEV. Der Regelung liegt der Grundsatz zugrunde, dass unter bestimmten Voraussetzungen die unterschiedlich genutzten Teile von Gebäuden wie eigenständige Gebäude behandelt werden müssen. § 22 EnEV betrifft hingegen nicht die Behandlung von Nichtwohngebäuden ohne jegliche Wohnnutzung.

Behandlung gemischt genutzter Wohngebäude (§ 22 Absatz 1 EnEV)

Gemischt genutzte Wohngebäude sind grundsätzlich als Wohngebäude zu behandeln; zum Begriff des Wohngebäudes vgl. die Begriffsbestimmung in § 2 Nummer 1 EnEV. Nicht dem Wohnen dienende Teile eines Wohngebäudes müssen jedoch getrennt als Nichtwohngebäude behandelt werden, soweit sie sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen. Mit dem Kriterium des wesentlichen Unterschieds hinsichtlich der Art ihrer Nutzung soll sichergestellt werden, dass wohnähnliche Nutzungen nicht zu einer getrennten Behandlung führen. Typische Fälle wohnähnlicher Nutzungen sind z. B. freiberufliche und freiberufsähnliche gewerbliche sowie sonstige Nutzungen, die üblicherweise in Wohnungen stattfinden können. Darüber hinaus muss sich die Nichtwohnnutzung auch hinsichtlich der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden (z. B. Belüftung, Klimatisierung). Keine Bedeutung kommt insoweit z. B. baulichen Gegebenheiten wie dem Fensterflächenanteil zu. Eine getrennte Behandlung als Nichtwohngebäude setzt schließlich voraus, dass ihr Anteil an der Gebäudenutzfläche nicht nur unerheblich ist. Mit diesem Flächenkriterium soll eine gesonderte Behandlung kleinerer Flächen vermieden werden. Ein bestimmter Prozentsatz der Fläche ist bewusst nicht vorgegeben worden, um den Anwendern genügend Flexibilität im Einzelfall zu geben. Die Untergrenze für die Anwendung des § 22 Absatz 1 EnEV ist also im Einzelfall zu konkretisieren. Als grobe Orientierung und Faustregel kann gelten, dass im Allgemeinen Flächenanteile bis zu 10 % der Gebäudenutzfläche (bei § 22 Absatz 2 der Nettogrundfläche) des Gebäudes noch unerheblich sind (so die Bundesregierung in der amtlichen Begründung der EnEV 2007).

Behandlung gemischt genutzter Nichtwohngebäude (§ 22 Absatz 2 EnEV)

Nichtwohngebäude mit Wohnanteilen sind grundsätzlich als Nichtwohngebäude zu behandeln; zum Begriff des Nichtwohngebäudes vgl. die Begriffsbestimmung in § 2 Nummer 2 EnEV. Dem Wohnen dienende Teile eines Nichtwohngebäudes müssen jedoch getrennt als Wohngebäude behandelt werden, wenn sie einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen. Zu dem flächenbezogenen Merkmal „nicht unerheblicher Teil“ wird auf die obigen Ausführungen unter Ziffer 2.c) verwiesen. Weitere Voraussetzungen für eine getrennte Behandlung sieht § 22 Absatz 2 EnEV nicht vor.

Quelle:

http://www.enev-online.org/enev_2009_praxisdialog/091212_dibt_gemischt_genutzte_gebaeude.htm

 

 

 

Brandschutzplanung und Energieausweis als HOAI-Grundleistung ?

Nach ständiger Rechtsprechung schuldet der Architekt regelmässig eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Damit muss bei jedem geplanten Bauvorhaben sowohl an einen genehmigungsfähigen Brandschutz als auch an einen ebensolchen Wärmeschutz gedacht werden ohne, daß dies als Besondere Leistung gesondert zu vereinbaren und zu vergüten wäre. Im Bauordnungsrecht ist dies auch seit eh und je so vorgeschrieben. Dennoch kann gerade bei komplexeren Planungen die Brandschutzplanung eine Besondere oder andere Leistung sein, zumal nach Landesrecht z.B. beim Sonderbau auch Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz hinzugezogen werden können. >>> s.a. Deutsches Architektenblatt 04/11

Bund der Energieverbraucher
http://www.energieverbraucher.de

NDR zur Energieberatung http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/haushalt_wohnen/waermedaemmung115.html

DIE WELT zu "unbilliger Härte"
http://www.welt.de/welt_print/article1820196/Teure-Daemmung-lohnt-oft-nicht.html

ENEV/EEG-Kritik http://www.konrad-fischer-info.de/enev.htm

Architektenblatt 06/13 "Dämmungslos, hemmungslos"
Deutsches Architektenblatt 01/2014 Dipl.-Ing. Rainer Dirk
 

 

   

 

 

 

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