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FAQs Energiepass


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzanleitung

Schritt 1

Als erstes müssen Sie in Excel die MAKROS AKTIVIEREN, weil das Arbeitsblatt sonst nicht funktionieren kann (z.B. Buttons wirkungslos)...

Schritt 2

Nach dem Öffnen SPEICHERN Sie LTplus Energiepass 2014.xls unter einem NEUEN NAMEN. >>> Damit legen Sie Ihr eigenes Projekt an, ohne die LTplus-Originaldatei zu überschreiben...

Schritt 3

Lesen Sie die Dokumentation zum Excel-Arbeitsblatt, zu Excel selbst und zur ENEV 2014, also z.B. " LTplus Energiepass 2014 - KOMPAKT" oder das ENEV-Buch von Volland/Volland. Andernfalls macht die Nutzung wenig Sinn, weil sich das Arbeitsblatt weder für Excel-Laien noch für ENEV-Unkundige eignet - es bietet lediglich dem Fachmann die Möglichkeit der schnellen Vorbemessung.

Häufige Anfängerfehler

Statt Werte auf 0 zu setzen, werden gleich ganze Berechnungs-Tabellen gelöscht. Dann kommt in Berechnungsfeldern der Excel-Fehler "#DIV/0" und es wird z.B. kein zul. HT berechnet. Dies passiert natürlich auch, wenn als Anlaß der Ausstellung "freiwillig" angegeben wird, weil die ENEV dann keine Grenzwerte vorsieht.

Man sollte also als erstes das Beispielprojekt analysieren und die Dokumentation sorgfältig studieren. Hier ist z.B. der #DIV/0 Fehler beschrieben, d.h. man setzt z.B. bei der Bauteilmenge/Dicke beim DACH den Wert 0, statt gleich die ganze Tabelle zu löschen - s. Anleitung und Grundlagen in der Excel-Hilfe.

Der in den Tabellen häufig vorkommende sog. FAKTOR ist kein Wert aus der ENEV, sondern nur ein Rechenfaktor um z.B. Flächen oder Volumen zu halbieren. Er kann also nicht beliebig gewählt werden, sondern entspricht 1 oder entsprechend den Regeln der Darstellenden Geometrie einem anderen Wert wie z.B. 0,5 (Halbierung).

Bei sehr kleinen Gebäuden bekommt man immer recht hohe Werte, was einen oft beschriebenen Knackpunkt der ENEV darstellt. Extrem werden die Werte, wenn man den erfassten Gesamtenergieverbrauch auf kleine Teil-Nutzflächen bezieht.

Hilfestellung/Support ?

Support für das Excel-Arbeitsblatt LTplus Energiepass 2014.xls bieten wir nur in Ausnahmefällen. Sie können uns aber gerne Ihre Fragen und Anregungen schicken. Wir werden ggf. an dieser Stelle darauf eingehen. Beratungen in technischen Auslegungsfragen zur ENEV können wir leider nicht anbieten. Mehr Hilfe gibt es nur noch in der Dokumentation zu Excel, in unserem E-Book "ENEV-Kompakt". Als fundierten Einstieg in die Berechnungen der ENEV empfehlen wir das ENEV-Buch von "Volland/Volland". Andernfalls macht die Nutzung wenig Sinn, weil sich das Arbeitsblatt weder für Excel-Laien noch für ENEV-Unkundige eignet - es bietet lediglich dem Fachmann die Möglichkeit der schnellen Vorbemessung.

 

 

Warum unterscheiden sich die Vergleichswerte des Referenzprogrammes ?

Zum einen täuscht hier der erste Eindruck. Entscheidend ist das Verhältnis von vorh. QP zu zul. QP, daß zul. HT nicht überschritten wird, und der Gesamtwert ganz unten. Eine Abweichung von nur 5-10 Prozent, wie hier, ist eher ungewöhnlich- s. unten...

Die Abweichungen beim QP ergeben sich aus der sehr niedrigen Anlagenaufwandszahl ep im Referenzprogramm. Hier wird von uns mit ep = 1,20 eine marktüblichere Heizungsanlage installiert.

Der Heizungswert im Referenzprogramm ist niedriger, weil dieses die WW-Werte zunächst komplett heraus rechnet, um sie dann als Mischwert inkl. Solaranlage auszuweisen. Daneben wird in unserem Arbeitsblatt der HT zur Sicherheit um den Korrekturfaktor K MB-V  hier um 8,5% erhöht - sonst wären die Werte gleich. In der Summe, also dem Gesamt-Wert, sind die Ergebnisse dann wieder vergleichbar.

Zuguterletzt werden in unserem Arbeitsblatt alle Fenster Ost/West orientiert angesetzt, um die "trüben Tage" und Verschmutzungen realistisch zu berücksichtigen. Durch den hohen Süd-Anteil der Fenster kommt das Referenzprogramm, ebenso wie die Berechnung des Referenzgebäudes zu niedrigeren, aber wohl nicht "besseren" Ergebnissen.

Der "Verbrauchsausweis" auf Seite 3 zeigt dann die tatsächlichen Werte und berücksichtigt auch das Nutzungsverhalten...

 

Auslegungsfragen...

Bei BESTANDSERWEITERUNG > 50m² gilt § 9 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1, lesen Sie hierzu die Auslegung Teil 12 der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz.

Der bedenkliche Vorschlag der Fachkommission, das Referenzgebäude bezüglich seiner Anlagentechnik und Luftdichtheit bei einer Erweiterung nach § 9 Abs. 5 EnEV "einfach" auf die Werte des Bestandsgebäudes abzuändern, ist verfälschend und erscheint auch programmtechnisch wenig sinnvoll. Eine praxisnahe und konsequente Auslegung unter Einbeziehung der 40%-Regel n. § 9 Abs. 1 erfüllt das Wirtschaftlichkeitsgebot auch ohne die in Auslegung Teil 12 S.11 (4) vorgeschlagenen Manipulationen am Referenzgebäude und ist damit auch rechnerisch nachvollziehbar.

Die Auswahlmöglichkeit "Bestandserweiterung > 50m² (strittig !)" ist damit weiterhin besser geeignet um diesen Fehler der ENEV zu korrigieren. Es wird dabei der n. § 9 Abs. 5 zul. Wert für H'T gewählt und n. § 9 Abs. 1 nur der zul. Wert von QP um 40% erhöht. Dies erscheint konsequent, weil der Abs. 5 i.V.m Tab. 2 Zeile 4 nur den H'T verschärfend regelt, die 40%-Regel n. § 9 Abs. 1 aber wohl weiterhin gelten muß, um den Fehler in der Anlagenaufwandszahl zu kompensieren.

Ist das Verfahren DENA/EnEV/KfW konform ?

Unser LTplus-Energiepass ist ein MS-Excel-Arbeitsblatt.xls, mit dem eine schnelle praxisorientierte Abschätzung bzw. Vorbemessung in Anlehnung an die EnEV 2007/2009/2014 ermöglicht wird. Es kann schon mangels Kompilierung bzw. Softwareschutz nicht zertifiziert werden. Lesen Sie die Dokumentation zum Excel-Arbeitsblatt, zu Excel selbst und zur ENEV, also z.B. "LTplus Energiepass 2014 - KOMPAKT" oder das ENEV-Buch von Volland/Volland. Andernfalls macht die Nutzung wenig Sinn, weil sich das Arbeitsblatt weder für Excel-Laien noch für ENEV-Unkundige eignet - es bietet lediglich dem Fachmann die Möglichkeit der schnellen Vorbemessung. Das gesamte Verfahren ist nicht DENA/EnEV/KfW konform und für Nichtwohngebäude nur überschlägig anwendbar, aber nicht zulässig. Man sollte also die Ergebnisse immer mit einem zweiten Programm gegenprüfen - s. Anleitung & ENEV-Kompakt.


Quelle: Bund der Energieverbraucher http://www.energieverbraucher.de

Ein Vergleich von nutzergeprägten Verbrauchs- mit den auf Idealannahmen beruhenden Bedarfsausweisen erscheint nicht sinnvoll. Richtiger wäre es auch für Neubauten erst nach der ersten Heizperiode (mit bestimmungsgemässer Nutzung) aus den ermittelten Verbrauchswerten einen Energiepass zu erstellen. Die im Bedarfsausweis verwendeten Berechnungsmethoden der EnEV sollten hingegen vom Planer schon vorab eingesetzt werden um Schwachstellen des Entwurfs zu erkennen.

Bekanntermaßen liegen typische Verbrauchskennwerte von Bestandsgebäuden um 30 bis 50% niedriger als die nach EnEV berechneten. Die Gruppe "Durchschnitt Wohngebäude“ wird bei ca. 270 kWh/(m²a) angegeben, reale Verbrauchswerte liegen im Durchschnitt dagegen unter 200 kWh/(m²a) - (vgl. verschiedene Verbrauchsstatistiken z.B. von Abrechnungsunternehmen). Auch wir empfehlen, das Konzept des Energieausweises zu überdenken und statt eines separaten Ausweises eine Integration in die bestehenden Mechanismen der Energie- bzw. Heizkostenabrechnung anzugehen, die dann auch allen Verbrauchern zu Gute kommen würde. Da die in der EnEV zur Erstellung des Energieausweises vorgeschriebenen Methoden eine differenzierte Betrachtung nur vorgaukeln, wird hier ein wirtschaftlicheres und dennoch vergleichbares Rechenverfahren angewandt. Dabei werden an die EnEV angelehnte Algorithmen verwendet, d.h. das hier verwendete Verfahren ist aufgrund seiner Vereinfachungen nicht DENA/EnEV/KfW konform. Der Ausdruck des Energiepasses wird deshalb auch als "Vorbemessung - Muster" gekennzeichnet: Vorbemessung - Muster Energieausweis Wohngebäude. Das verwendete Rechenmodell dient der schnellen praxisorientierten Abschätzung bzw. Vorbemessung in Anlehnung an die EnEV 2007/2009/2014. Soll der Energieausweis verwendet werden, ist dieser bzw. sind dessen Ergebnisse zumindest mit einem zweiten zugelassenen Programm zu prüfen und zu belegen, weil bekanntermassen alle Programme aufgrund der Auslegungsfragen untereinander abweichende Ergebnisse liefern...

Zu dieser Problematik erreichte uns bereits 11/2010 auch eine Stellungnahme eines bekannten kommerziellen Software-Anbieters, die wir hier gerne veröffentlichen :

Sehr geehrte Damen und Herren,

die KfW hat die Förderung von Effizienzhäusern, die über das DIN 18599 Berechnungsverfahren erstellt werden, eingestellt. Es ist ab sofort immer das alte Berechnungsverfahren nach DIN 4108-6/4701-10 anzuwenden. Da über 90% der Anträge über das alte Berechnungsverfahren (DIN 4108-6/4701-10) erfolgten und jedes Wohngebäude sich, mit unseren Programm, durch einfaches Umschalten auch nach der DIN 4108-6/4701-10 berechnen lässt, stellt der KfW 18599-Förderstop, für unsere Kunden, keine große Änderung dar.

Der Förderstop erfolgte auf Grund eines Projektes, welches von der KfW mit verschiedenen Programmen durchgerechnet wurde und zu unterschiedlichen Ergebnissen führte. In der DIN 18599 Gütegemeinschaft erstellen die Softwarehäuser gerade eine Gegendarstellung. Leider sind die Eingangsparameter des Projektes, welches zur Stellungnahme an die Gütegemeinschaft gegangen ist, nicht eindeutig bestimmt. Die EnEV 2009 mit der DIN 18599 für Wohngebäude lässt einen größeren Eingabespielraum zu als die alte Berechnung. Wir können bei unseren Vergleichs- bzw. Testberechnungen allein durch Variation der (fehlenden) Randbedingungsdaten das Endergebnis um 30% verändern. Unter den gegebenen offenen Randbedingungen des Gesetzgebers sind dabei
alle Berechnungen gültig.

Es scheint den meisten Fachleuten nicht klar zu sein, dass es nach DIN 18599 nicht nur "ein Ergebnis" gibt. Durch das Fehlen fester Randbedingungsparameter, ähnlich wie es in der alten Berechnung durch die DIN 4108-6 Anhang D erfolgte, erhalten wir in der DIN 18599 Berechnung einen größeren Ergebnisraum mit gültigen Endergebnissen. Mit Fehlern in der Software hat das nichts zu tun. Wir haben in der Gütegemeinschaft einen möglichen einheitlichen Parameterdatensatz für das Beispielgebäude der KfW festgelegt. Unsere Ergebnisse streuen zwischen den Softwareprodukten für den Ist-Zustand dann nur noch um ca. +/-1%. Für das Referenzgebäude liegt der Interpretationsunterschied noch etwas höher, hier versuchen wir gerade zu klären, worin der Unterschied liegt.

Ein weiterer Grund für den 18599 Effizienzhausstop ist der Unterschied zwischen einer DIN 4108-6/4701-10 und DIN 18599 Berechnungsergebnis. Durch andere Berechnungsansätze in der DIN 18599 liegen die meisten Ergebnisse höher als die des alten Berechnungsverfahrens. Da auch das Referenzgebäude immer mit dem gleichen Verfahren, wie das nachzuweisende Gebäude zu berechnen ist, liegt der Referenzgebäudewert auch höher als bei der alten Berechnung. Diese Tatsache können wir Softwarehäuser nicht aus der Welt schaffen, indem wir unsere Software nachbessern, da wir uns an die Norm halten müssen.

Seit drei Jahren existieren die Probleme der DIN V 18599, die jetzt aufgrund des Förderstops der KfW öffentlich gemacht werden. Die Probleme solch einer komplexen Norm wurden bisher auf politischer Ebene immer nur schön geredet. Da die Gründe der gesamten Problematik bis jetzt nicht öffentlich gemacht wurden, werden die Softwarehäuser beschuldigt, keine plausiblen 18599 Berechnungen anzubieten. Zeitgleich wird von den Softwarehäusern gefordert die Berechnung genau nach den Formeln der Norm durchzuführen.

 

Nicht-Wohngebäude ?

Bei Nicht-Wohngebäuden kann das Excel-Arbeitsblatt nur zur überschlägigen Vorbemessung verwendet werden, weil es nur die Gebäudehülle berücksichtigt. Beim erheblich aufwändigeren Nachweis-Nicht-Wohngebäude werden z.B. auch Zonierungen, Belüftung und Klimatisierung berücksichtigt - siehe auch:

Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz vom 9. Dezember 2009, veröffentlicht am 17. Dezember 2009:

Die Vorschriften der EnEV beziehen sich im Allgemeinen entweder auf Wohngebäude oder auf Nichtwohngebäude. Wie mit Gebäuden zu verfahren ist, die sowohl Wohnanteile als auch Nichtwohnnutzungen aufweisen, regelt § 22 EnEV. Der Regelung liegt der Grundsatz zugrunde, dass unter bestimmten Voraussetzungen die unterschiedlich genutzten Teile von Gebäuden wie eigenständige Gebäude behandelt werden müssen. § 22 EnEV betrifft hingegen nicht die Behandlung von Nichtwohngebäuden ohne jegliche Wohnnutzung.

Behandlung gemischt genutzter Wohngebäude (§ 22 Absatz 1 EnEV)

Gemischt genutzte Wohngebäude sind grundsätzlich als Wohngebäude zu behandeln; zum Begriff des Wohngebäudes vgl. die Begriffsbestimmung in § 2 Nummer 1 EnEV. Nicht dem Wohnen dienende Teile eines Wohngebäudes müssen jedoch getrennt als Nichtwohngebäude behandelt werden, soweit sie sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen. Mit dem Kriterium des wesentlichen Unterschieds hinsichtlich der Art ihrer Nutzung soll sichergestellt werden, dass wohnähnliche Nutzungen nicht zu einer getrennten Behandlung führen. Typische Fälle wohnähnlicher Nutzungen sind z. B. freiberufliche und freiberufsähnliche gewerbliche sowie sonstige Nutzungen, die üblicherweise in Wohnungen stattfinden können. Darüber hinaus muss sich die Nichtwohnnutzung auch hinsichtlich der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden (z. B. Belüftung, Klimatisierung). Keine Bedeutung kommt insoweit z. B. baulichen Gegebenheiten wie dem Fensterflächenanteil zu. Eine getrennte Behandlung als Nichtwohngebäude setzt schließlich voraus, dass ihr Anteil an der Gebäudenutzfläche nicht nur unerheblich ist. Mit diesem Flächenkriterium soll eine gesonderte Behandlung kleinerer Flächen vermieden werden. Ein bestimmter Prozentsatz der Fläche ist bewusst nicht vorgegeben worden, um den Anwendern genügend Flexibilität im Einzelfall zu geben. Die Untergrenze für die Anwendung des § 22 Absatz 1 EnEV ist also im Einzelfall zu konkretisieren. Als grobe Orientierung und Faustregel kann gelten, dass im Allgemeinen Flächenanteile bis zu 10 % der Gebäudenutzfläche (bei § 22 Absatz 2 der Nettogrundfläche) des Gebäudes noch unerheblich sind (so die Bundesregierung in der amtlichen Begründung der EnEV 2007).

Behandlung gemischt genutzter Nichtwohngebäude (§ 22 Absatz 2 EnEV)

Nichtwohngebäude mit Wohnanteilen sind grundsätzlich als Nichtwohngebäude zu behandeln; zum Begriff des Nichtwohngebäudes vgl. die Begriffsbestimmung in § 2 Nummer 2 EnEV. Dem Wohnen dienende Teile eines Nichtwohngebäudes müssen jedoch getrennt als Wohngebäude behandelt werden, wenn sie einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen. Zu dem flächenbezogenen Merkmal „nicht unerheblicher Teil“ wird auf die obigen Ausführungen unter Ziffer 2.c) verwiesen. Weitere Voraussetzungen für eine getrennte Behandlung sieht § 22 Absatz 2 EnEV nicht vor.

Quelle:

http://www.enev-online.org/enev_2009_praxisdialog/091212_dibt_gemischt_genutzte_gebaeude.htm


wird fortgesetzt...

                                                                       

   

 

 

 

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